EU-Umgebungslärmrichtlinie
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) und weiterer untergesetzliche Regelwerke z.B. Berechnungsverfahren. Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden.
Die wesentlichen Ziele der Umgebungslärmrichtlinie sind:
- Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und
- Verminderung und Vorbeugung durch Lärmaktionspläne.
In der ersten Stufe (2007/2008) waren die Gemeinden verpflichtet, Lärmkarten auszuarbeiten bzw. Lärmaktionspläne aufzustellen, in denen Einwohner an Hauptverkehrsstraßen mit einem Fahrzeugaufkommen von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen/Jahr belastet sind. Die Lärmkarten wurden flächendeckend für das Land Schleswig-Holstein vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume für alle Kommunen unter 20.000 Einwohner erstellt und sind unter www.laerm.schleswig-holstein.de einsehbar. Unter „Gemeinden" findet man Ammersbek und nach Anklicken der Gemeinde Ammersbek kann man den Lärmaktionsplan sowie die Lärmkarten ansehen.
Der Lärmaktionsplan der ersten Stufe für die Gemeinde Ammersbek wurde am 08.12.2009 von der Gemeindevertretung beschlossen und soll in den Jahren 2012/2013 überprüft und fortgeschrieben werden. Ob eine Ausweitung des von Umgebungslärm belastenden Gebietes in der 2. Stufe (mehr als 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr) erfolgen wird, müssen die auszuwertenden Daten aus der Verkehrszählung 2011 ergeben; diese werden in die Lärmkarten mit eingearbeitet und werden der Gemeinde bis zum 30.06.2012 übermittelt. Danach wird sich entscheiden, ob das Gebiet, in denen Einwohner von Umgebungslärm betroffen sind, gleich bleibt oder sich vergrößert. Die Verwaltung der Gemeinde beabsichtigt, nach der aufgeführten Terminübersicht vorzugehen und den Lärmaktionsplan bis 18.07.2013 zu verabschieden:
Ablaufplan für die Gemeinde Ammersbek
Aufgabe: | Wann? |
Vorarbeiten durch die Projektgruppe des Landes | bis Ende April 2012 |
Erhebung und Abstimmung der Basis- und Fachdaten der Gemeinde Ammersbek = Abschluss der Lärmkartierung | bis 30. Juni 2012 |
Beginn der Aktionsplanung der Gemeinde | ab 1. Juli 2012 |
| Überprüfung der Karten der 2. Stufe Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplanes | im Juli 2012 |
| Vorstellung der Lärmkartierung in den Gremien | im August 2012 |
| Erstellung eines überarbeiteten Lärmaktionsplanes (Entwurf) durch ein noch zu beauftragendes Ingenieurbüro | im Oktober 2012 |
| Vorstellung des Lärmaktionsplanes (Entwurf) in den Gremien | im November 2012 |
| Bekanntgabe der Aufstellung/Auslegung | im Dezember 2012 |
| Einbindung der maßgeblichen Behörden/Beteiligung der Träger öffentlicher Belange | im Dezember 2012 |
| Schriftliche Stellungnahme 14 Tage nach Auslegung | im Januar 2013 |
| Workshop mit den betroffnen Bürgern/innen | im Jan./Feb. 2013 |
| Überarbeitung des Lärmaktionsplanes unter Berücksichtigung der Stellungnahmen in den Gremien | im April 2013 |
| Fertigstellung des Lärmaktionsplanes | bis 30.04.2013 |
| Beschluss des Lärmaktionslanes in der Gemeindevertretung | im Juni 2013 |
| Bekanntgabe/Auslegung des Lärmaktionsplanes | nach Beschluss der Gemeindevertretung |
| Berichterstattung an das Land | bis 18. Juli 2013 |