Genehmigung für das Befahren von nicht für die Schifffahrt bestimmten Gewässern beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Genehmigung für das Befahren von Gewässern mit Motorfahrzeugen benötigen, die nicht für Schiffe befahrbar sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
- Sie stellen einen Antrag bei Ihrer unteren Wasserbehörde.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid mit einer Ablehnung oder Genehmigung.
Untere Wasserbehörde
Sie müssen berechtigt sein, ein Motorfahrzeug zu führen.
- Angaben zur Person (Personalausweis, Bootsführerschein
- Antriebsart des Bootes (Benzin oder Elektromotor)
- Antriebsstärke des Bootes (PS/KW)
- Angaben zum Gewässer, das befahren werden soll
- Ggf. Schwerbehindertenausweis und Fischereischein
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Widerspruch
- Auf die Erteilung der Genehmigung besteht kein Rechtsanspruch.
-
Sie benötigen keine Genehmigung für die Wahrnehmung von Aufgaben
- der Gewässerunterhaltung
- der Gewässeraufsicht
- des gewässerkundlichen Messdienstes
- der Fischereiaufsicht
- des Rettungswesens
- der Landespolizei
- der Berufsfischerei.
- Ebenfalls benötigen schwerbehinderte Menschen, die Inhaber oder Inhaberin eines Fischereischeins sind, für die Benutzung eines Fahrzeugs mit Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 900 Watt keine Genehmigung.
Zuständige Stelle (n)
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
23843 Bad Oldesloe
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.