Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden
Leistungsbeschreibung
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.
- Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
- Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
- Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
- Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.
- Angabe der Anschrift
- Gegebenenfalls Planungsunterlagen
Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.
Vor Beginn der Arbeiten.
Individuell je nach Aufwand.
- Widerspruch
- Klage
Zuständige Stelle (n)
Anschrift
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
24106 Kiel
Telefon
Fax
0431 383-2754