Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen

Leistungsbeschreibung

Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.

  • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.

  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

  • Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.

  • Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.

  • Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.

  • Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)

  • Identitätsnachweis

  • Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde

  • Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer

Es gibt keine Frist. 

  • Widerspruch 
  • Klage 

Auf der Seite des Auswärtigen Amtes und des Oberlandesgerichtes Stuttgart gibt es ausführliche Hinweise zum Urkundenwesen des jeweiligen Landes.

To top