Parkausweis für Bewohner/innen

Leistungsbeschreibung

In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde)

  • Personalausweis,
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
  • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Zuständige Stelle (n)

Anschrift

Am Gutshof 3
22949 Ammersbek

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

Hoisbüttel, Ortsmitte
Bus: 374, 474, 627, 774, 8112, 8113

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

Parkplatz Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig: Nein
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