Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

Leistungsbeschreibung

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Keine

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.

Zuständige Stelle (n)

Anschrift

Am Gutshof 3
22949 Ammersbek

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

Hoisbüttel, Ortsmitte
Bus: 374, 474, 627, 774, 8112, 8113

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

Parkplatz Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig: Nein
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