Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Leistungsbeschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Zuständige Stelle (n)
Anschrift
22949 Ammersbek
Internetadresse
Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel
Bus: 374, 474, 627, 774, 8112, 8113
Parkplatzmöglichkeiten
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein
Parkplatz Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig: Nein
Anschrift
24114 Kiel
Telefon
Fax
Internetadresse
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr