Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen
Leistungsbeschreibung
Im Allgemeinen gilt der Friedhofszwang. Träger von Friedhöfen können nur Gemeinden oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sein.
Genehmigungen für einen privaten Bestattungsplatz werden ausnahmsweise erteilt, zum Beispiel wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet. Die Anlage und die Erweiterung sowie die Belegung eines privaten Bestattungsplatzes bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Stelle.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
§ 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).
Zuständige Stelle (n)
Anschrift
22949 Ammersbek
Internetadresse
Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel
Bus: 374, 474, 627, 774, 8112, 8113
Parkplatzmöglichkeiten
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein
Parkplatz Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig: Nein