Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Zuständige Stelle (n)
Anschrift
Am Gutshof 3
22949 Ammersbek
22949 Ammersbek
Internetadresse
Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel
Hoisbüttel, Ortsmitte
Bus: 374, 474, 627, 774, 8112, 8113
Bus: 374, 474, 627, 774, 8112, 8113
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein
Parkplatz Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig: Nein
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein
Parkplatz Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig: Nein