Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt

  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

Zuständige Stelle (n)

Anschrift

Am Gutshof 3
22949 Ammersbek

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

Hoisbüttel, Ortsmitte
Bus: 374, 474, 627, 774, 8112, 8113

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

Parkplatz Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig: Nein
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