Mitfahrzentrale: Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als „stehendes Gewerbe“ anzeigen.

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige einer Mitfahrzentrale über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.1.1  - VwGebV.

Zuständige Stelle (n)

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

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