Aktuelles

 

An dieser Stelle finden Sie unter anderem die Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ammersbek sowie Pressemitteilungen und auch Stellenangebote. Außerdem können Sie sich hier über die Veranstaltungen informieren, die in unserer Gemeinde angeboten werden. Bitte wählen Sie die gewünschte Kategorie auf der linken Seite aus.

 

Brennstoffhilfe für private Haushalte

Mit Hilfe eines Antragsverfahrens ist es möglich, Härtefallhilfen wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger zu beantragen. Eine Beantragung ist ausschließlich online möglich. Details, Bedingungen und den Onlineantrag finden Sie hier

 

Kinder- und Jugendbeteiligung Spielplatz Festwiese

Für dieses Jahr ist geplant, den Spielplatz an der Festwiese um ein Spielgerät für Kleinkinder unter drei Jahren zu erweitern. Die Gemeinde Ammersbek stellt hier einige Spielgeräte vor. mehr dazu

 

Kinder- und Jugendbeteiligung Spielplatz Langenkoppel

Für dieses Jahr ist geplant, das große Spielgerät zu erweitern. Die Kinder und Jugendlichen sollen in die Entscheidung, wie die Erweiterung aussehen soll, wieder beteiligt werden. Die zwei Vorschläge und alle Kontaktdaten findet ihr hier.

 

Jugendaustausch mit Montoir de Bretagne

Vom 22. bzw. 23. Juli bis 2. August finden wieder Jugendfahrten statt. Für Ammersbeker Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 13 Jahren geht es in diesem Jahr nach Frankreich. Der Austausch für die 14 bis 17jährigen wird von Ammersbek ausgerichtet. mehr dazu

 

Kinder- und Jugendbeteiligung Spielplatz Beekloh 2

In die Neugestaltung des Spielplatzes Beekloh 2 wurden die Ammerbeker Kinder mit einbezogen. Als Ersatz für das defekte Großspielgerät sollen mehrere Kleingeräte angeschafft werden, die zum bootsförmigen Umriss der Spielplatzfläche passen. hier geht's zu den Ergebnissen

Fragen beantwortet das Ammersbeker Bauamt gerne unter: 040/605 81-165

 

Fördermöglichkeiten für private Bürger

Für private Bürger gibt es neue Förderungsmöglichkeiten des Landes für nicht-fossile Heizungen und steckerfertige PV Balkonanlagen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/klimaschutz_node.html

  

Abschlussbericht zum Klimaschutz

Die Gemeinde Ammersbek erkennt die Wichtigkeit von Klimaschutz und Energiesparen und hat im Oktober 2022 eine nach der Kommunalrichtlinie des Bundes geförderte, über zwei Jahre laufende und von externen Beratern betreute Fokusberatung zum Klimaschutz abgeschlossen. Hier finden Sie den erstellten Abschlussbericht.

 

Keine Kfz-Angelegenheiten möglich

Aufgrund einer Systemumstellung kann das Bürgerbüro zurzeit keine Kfz-Angelegenheiten (Abmeldungen und Halterdatenänderungen) durchführen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Zulassungsstelle des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe. 

  

Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Schleswig-Holstein

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur / Postfach 71 51 /24171 Kiel, informiert mit Datum vom 30.11.2022:

Bis zum Erreichen der weitestgehenden Erfüllung in Schleswig-Holstein des Erlasses vom 02. Juni 2020 wird die flächendeckende Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone III B aufgrund der Priorsierung ausgesetzt.

Das heißt für das Einzugsgebiet der Gemeinde Ammersbek und häusliches Schmutzwasser, dass bis zum 31.12.2025 keine behördliche Kontrolle oder Vorlage von Dichtigskeitsprüfungen durchgeführt wird. Selbstverständlich müssen private Grundstücksentwässerungen unabhängig einer Kontrolle der Behörde dicht sein und es darf kein Schmutzwasser ins Grundwasser gelangen. Ein neuer Vorlagetermin ist nicht bekannt.

Grundstücksentwässerungsanlagen müssen wie alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (§ 60 Abs. 1). Im Oktober 2010 wurde per Bekanntmachung durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die DIN 1986 Teil 30 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung" mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik eingeführt. Diese DIN ist somit mit den Änderungen und Ergänzungen ab sofort bei Betrieb und Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen anzuwenden. Das bedeutet, dass alle Grundstückseigentümer, die häusliches Abwasser ableiten und deren Grundstück sich außerhalb von Wasserschutzgebieten befindet, in der Regel bis 31.12.2025 einen Dichtheitsnachweis über die im Erdreich verlegten Schmutzwasserleitungen erbringen müssen bzw. diesen vorzuhalten haben. Dieser Nachweis kann entweder über eine optische Inspektion mittels Kanalfernsehanlage oder über eine Prüfung mit Wasser oder Luft erfolgen.

Alle wichtigen Informationen zur Umsetzung in der Gemeinde Ammersbek, erhalten Sie in unserem Flyer oder über  Herrn Schulze, Sachgebiet Tiefbau unter der Telefonnummer 040 / 605 81 -166.
Weitere Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen erhalten Sie auch auf der folgenden Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:
Durchführungshinweise zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30

     

Hilfe für ukrainische Flüchtlinge

Zurzeit finden zahlreiche Solidaritätsbekundungen wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine statt. Vorerst wird vor allem Wohnraum für die ukrainischen Flüchtlinge benötigt.  Sollten Sie über Wohnraum verfügen, benötigt die Gemeindeverwaltung zur Koordination folgende Informationen.

Für Sach- und Geldspenden oder sonstige Hilfsangebote wenden Sie sich bitte an den Kreis Stormarn

Das Land Schleswig-Holstein hat im Zusammenhang mit der Ukraine-Hilfe ein Infoportal eingerichtet.
Für Informationen und Fragen stehen folgende Möglichkeiten bereit:

 

Jugendbeteiligung für mögliche Treffpunkte in Ammersbek

Die Gemeinde Ammersbek schreibt derzeit die Jugendlichen an, um im Rahmen einer Jugendbeteiligung zu erfahren, welche Vorstellungen die Jugendlichen für Aufenthaltsmöglichkeiten bzw. Treffpunkte haben. Die Ergebnisse sollen im Anschluss ausgewertet und in den politischen Gremien beraten werden, um hier je nach Machbarkeit neue Möglichkeiten für die Jugendlichen anzubieten. 

  

Kindertagsförderungsgesetz - Prüfergebnis der Überleitungsbilanz

Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kinderpflege besagt, dass die Standortgemeinden zum Zwecke der Evaluation eine Überleitungsbilanz zu erstellen haben. Für die Gemeinde Ammersbek wurde die Bilanz am 28.06.2021 erstellt und dem Ministerium zur Prüfung übermittelt. weiter zum Prüfungsergbnis

   

Coronavirus 

Zur Information der Bevölkerung hat die Landesregierung das Internetportal www.impfen-sh.de gestartet. Dort oder über die Telefonnummer 116 117 bekommen Sie Informationen über das Coronavirus und die Möglichkeiten, sich impfen zu lassen. 

  

Was müssen Reisende zurzeit beachten?

Informationen für die Ein- und Rückreise nach Schleswig-Holstein erhalten Sie beim Kreis Stormarn in deutsch und auch in verschiedenen anderen Sprachen.
Kommen Sie aus einem Risikogebiet? Füllen Sie online das Meldeformular aus.

   

Informationen des Kreises Stormarn zum Coronavirus

Für aktuelle Informationen zum neuartigen Virus verweisen wir auf die Webseite des Kreises Stormarn.

       

Wasserzähler für Gartenwasser 

Informationen über die Änderungen bei der Abrechnung für im Garten verbrauchtes Wasser finden Sie hier

    

Änderung beim Bezug von Kindergeld ab 01.01.2016

Ab Januar 2016 muss für den Bezug von Kindergeld die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden, für welches Kindergeld bezogen werden möchte oder bereits bezogen wird.

Die Steuer-Identifikationsnummer gibt es seit 2008. Sie wurde jeder Person vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst oder steuerpflichtig ist. Erwachsene finden ihre eigene Nummer auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder im Einkommenssteuerbescheid. 

Sollten Sie Ihre oder die Nummer ihres Kindes nicht wissen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Meldeamt oder an das Bundeszentralamt für Steuern. Dort können Sie über ein entsprechendes Formular, die benötigte Steuer-Identifikationsnummer anfordern.