Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren

 

Mit der Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area) ändern sich zum 1. Februar 2014 die Bedingungen der nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften.

 

An dieser Stelle erhalten Sie einige Hinweise zu dem ab dem 1.Februar 2014 geltenden SEPA-Lastschriftverfahren.

 

Die rechtliche Grundlage für den Einzug von Lastschriften erfolgte bisher auf der Basis der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung. Diese wird nun durch das sogenannte „SEPA-Lastschriftmandat" ersetzt.

 

Ein wesentliches Merkmal der neuen SEPA-Lastschrift ist die einheitliche Frist, in der eine Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden kann. Diese Frist beträgt einheitlich 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf dem Konto.

 

Im neuen SEPA-Lastschriftverfahren werden die Kundenkennungen IBAN und BIC verwendet. Die IBAN ist die internationale Darstellungsform der Kontonummer, der BIC hat die Funktion einer internationalen Bankleitzahl. Die Verwendung von IBAN und BIC sind für die SEPA-Lastschrift zwingend erforderlich. Beides finden Sie beispielsweise auf Ihrem Kontoauszug, auf den neuen Bankkarten oder im Online-Banking-Portal.

 

Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates:

Für die künftigen Lastschriftmandate schreibt der Gesetzgeber eine Reihe von Pflichtangaben vor. Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen für ein gültiges Mandat:

 

  • Das Mandat ist nur mit Datum und Unterschrift gültig.
  • Eine Abgabe des Mandats ist nur im Original, nicht jedoch als Fax oder E-Mail zulässig.  
  • Name, Adresse und Kontoverbindung müssen auf dem Mandat enthalten sein.  
  • Das Mandat muss ausweisen, ob es sich bei der Lastschrift um eine einmalige, oder wiederkehrende Zahlung handelt.
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Wenn Sie die Finanzbuchhaltung Ammersbek (weiterhin) ermächtigen wollen, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit von Ihrem Konto einzuziehen, füllen Sie bitte den Vordruck „Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats" aus, unterschreiben ihn und senden ihn an die Gemeinde Ammersbek zurück.

 

Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden sie hier.