Leistungen von A – Z

Kosten- und Leistungsrechnung

Informationen

Gemäß § 16 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik kann eine Kosten- und Leistungsrechnung zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung durchgeführt werden. Für Produkte, für die öffentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Entgelte nach dem Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein erhoben werden, müssen, ohne dass es einer Regelung im Haushaltsrecht bedarf, regelmäßig Preiskalkulationen durchgeführt werden. In der Gemeinde Ammersbek bedient man sich seit dem Jahr 2007 der Kosten- und Leistungsrechnung des Bauhofes. Die Zahlen aus dem jährlich zu erstellenden Betriebsabrechnungsbogen fließen z. B. regelmäßig in die Gebührenkalkulationen für die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst und die Abwasserbeseitigung ein.

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