Leistungen von A – Z

Rattenbekämpfung

Informationen

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung. Aufgrund des Infektionsgesetzes hat der Kreis Stormarn die Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Stormarn erlassen. Auf diese Verordnung wird hingewiesen.

Falls Sie Ratten melden wollen, gilt Folgendes zu beachten:

  • Grundstückseigentümer/innen müssen selbst eine(n) Schädlingsbekämpfer/in beziehungsweise Kammerjäger/in beauftragen,
  • Mieter/innen müssen zunächst den/die Eigentümer/in auffordern, das Problem zu beseitigen. Verweigert dieser die Maßnahme, kann sich der Mieter/in an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters an den Vermieter vorliegen,
  • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt,
  • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das Ordnungsamt.

Angeboten von

Ordnungsamt
Am Gutshof 3
22949 Ammersbek
Ansprechpartner/In Timo Taschner
Telefon 040/6 05 81-139
Fax 040/605 81-115, PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-39
Email timo.taschner@ammersbek.de
Internet-Adresse www.ammersbek.de