Leistungen von A – Z
Bildungs- und Teilhabepaket
Informationen
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem § 2 Asylbewerbergesetz beziehen, können Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche von 0 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Lediglich die Leistungen der kulturellen Teilhabe werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden überwiegend direkt an die Anbieter gezahlt oder in Form von Sachleistungen erbracht.
Folgende Leistungen können beantragt werden:
- eintägige/mehrtägige Ausflüge/Klassenfahrten für Schüler/innen und Kinder der Kindertageseinrichtungen
 - Schulbedarf
 - Schülerbeförderung
 - Lernförderung
 - gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
 - Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben (z.B. Sportverein)
 
Angeboten von
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					Wohngeld / Leistungen für Bildung und Teilhabe Am Gutshof 3 22949 Ammersbek  | 
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| Ansprechpartner/In | Claudia Neumann, Nicole Preuß | 
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| Telefon | 040 / 6 05 81-136, -138 | 
| Fax | PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-36, -38 | 
| wohngeld@ammersbek.de | |
| Internet-Adresse | www.ammersbek.de |