Leistungen von A – Z

Obdachlosenunterbringung

Informationen

Die Gemeinde Ammersbek ist verpflichtet, ortsansässige Personen unterzubringen, die aus bestimmten Gründen ihre bisherige Wohnung verlieren und aus eigenen Anstrengungen keine Anschlussunterkunft finden.

Die Gründe für den Verlust der Wohnung können vielfältig sein. Der häufigste Grund für die Obdachlosigkeit ist die Zwangsräumung durch den Vermieter, weil die monatliche Miete nicht oder nicht regelmäßig bezahlt wurde. Obdachlosigkeit kann aber beispielsweise auch durch einen Brandschaden an der eigenen Wohnung eintreten oder aber durch polizeilichen oder gerichtlichen Verweis aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung.

Die Einweisung in eine Notunterkunft ist nur zur vorübergehenden Nutzung vorgesehen. Die Benutzung der Unterkunft ist gebührenpflichtig.

Angeboten von

Ordnungswesen / Soziales / Grundsicherung
Am Gutshof 3
22949 Ammersbek
Ansprechpartner/In Janine Stegmann
Telefon 040 / 605 81-136
Fax 040 / 6 05 81-115, PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-36
Email janine.stegmann@ammersbek.de
Internet-Adresse www.ammersbek.de