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Ordnungswidrigkeiten

Informationen

Bei Ordnungswidrigkeiten kann es sich um Verstöße z.B. aus den Bereichen Gewerbeordnung, Gaststättengesetz, Abfallgesetze, Meldegesetz, Gefahrhundegesetz und anderen Gesetzen/Verordnungen handeln.

Die für die Ordnungswidrigkeit verantwortliche Person wird ermittelt und erhält vor Erlass eines Bußgeldbescheides Gelegenheit zur Stellungnahme, entweder durch Anhörung vor Ort oder schriftlich durch Übersendung eines Anhörungsbogens.

Äußert sich der Betroffene zu dem Tatvorwurf, entscheidet die Bußgeldstelle, ob ein Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Das Gesetz gibt in den Fällen der sonstigen Ordnungswidrigkeiten einen Rahmen für die Festlegung des Bußgeldbetrags vor. Das Bußgeld wird unter Würdigung be- oder entlastender Umstände und unter Einhaltung der Gleichbehandlung von gleich gelagerten Fällen im Bußgeldbescheid festgesetzt.

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