Leistungen von A – Z
Rundfunkgebühren
Informationen
Seit dem 01.01.2013 wurde die alte Rundfunkgebühr vom Rundfunkbeitrag abgelöst. Es fällt nur noch ein Beitrag pro Wohnung an, unabhängig von der Anzahl der Geräte und der volljährigen Mitbewohner bzw. Familienmitglieder.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich. Hierzu ist ein entsprechender Antrag notwendig. Anträge auf Rundfunkbeitragsbefreiung (früher GEZ-Gebührenbefreiung) können Ammersbeker Bürger/innen im Bürgeramt, Zimmer 3, abgeben. Das Bürgeramt leitet diese dann an den Beitragsservice weiter. Zusätzlich zu dem Antragsformular müssen entsprechende Nachweise (z.B. Bescheinigung oder Bescheid des Jobcenters/Sozialamt, Schwerbehindertenausweis) eingereicht werden.
Angeboten von
Ordnungswesen / Soziales / Grundsicherung Am Gutshof 3 22949 Ammersbek |
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Ansprechpartner/In | Janine Stegmann |
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Telefon | 040 / 605 81-136 |
Fax | 040 / 6 05 81-115, PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-36 |
janine.stegmann@ammersbek.de | |
Internet-Adresse | www.ammersbek.de |