Leistungen von A – Z
Kinderreisepass
Informationen
Der Kinderreisepass (ehemals Kinderausweis) wird für Kinder unter 12. Lebensjahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 12 Monate. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein Kinderreisepass um weitere 12 Monate ab Tag der Antragstellung verlängert werden. Mit dem Vollenden des 12. Lebensjahres endet grundsätzlich die Gültigkeit eines Kinderreisepasses.
Unabhängig vom Alter des Kindes ist ein biometrisches Lichtbild, die Angabe der Körpergröße und der Augenfarbe des Kindes erforderlich.
Der Kinderreisepass wird sofort bei Antragsstellung gefertigt und ausgehändigt.
Notwendige Unterlagen / Voraussetzungen
- das Kind muss zur Antragsstellung mitgebracht werden
- bisheriger Kinderreisepass (soweit vorhanden)
- die Geburtsurkunde des Kindes
- 1 maximal sechs Monate altes biometrietaugliches Lichtbild (45x35 mm)
Achtung! Selbst angefertigte Fotos werden nicht akzeptiert. - Einverständniserklärung sowie Ausweiskopie des nicht anwesenden Sorgeberechtigten.
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros, sollten Sie alleine einen Kinderreisepass beantragen wollen z. B. bei alleinigem Sorgerecht. Die Mitarbeiter/innen werden zusammen mit Ihnen feststellen, ob die dafür nötigen Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall vorliegen.
Ab dem 10. Lebensjahr besteht eine Unterschriftspflicht des Kindes.
Der Kinderreisepass wird von einigen Ländern (z. B. den USA) nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt. Hier benötigen auch Kinder einen Reisepass. Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie z. B. im Internet unter http://www.auswaertiges-amt.de.
Gebühren
13,00 €
6,00 € für Verlängerung der Gültikeit
Angeboten von
Bürgerbüro / Meldewesen / Gewerbe / Kfz-Angelegenheiten Am Gutshof 3 22949 Ammersbek |
|
Ansprechpartner/In | Till Raap, Kirsten Reiher, Filiz Taskin |
---|---|
Telefon | 040 / 6 05 81-134, -135, -132 |
Fax | 040 / 6 05 81-115, PC-Fax: 0431 / 98 86 61 58-34, -35 /-32 |
meldeamt@ammersbek.de |