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Hundesteuer

Informationen

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Sie wird von der Gemeinde Ammersbek nach der Satzung (siehe Ortsrecht) für das Halten von Hunden erhoben. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Sollte die Hundesteuermarke verloren gehen oder nicht zurückgegeben werden, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,-- € fällig. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

Für gefährliche Hunde wird eine erhöhte Hundesteuer erhoben. Im Übrigen ist die Hundesteuer gestaffelt nach dem 1. Hund, 2. Hund usw. Die jeweils aktuellen Steuersätze entnehmen Sie der veröffentlichten Hundesteuersatzung. Daraus sind auch die diversen Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände z.B. für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden, für Blindenhunde und Sanitätshunde pp. ersichtlich.

Formulare:

Hundesteuerformulare

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Am Gutshof 3
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