Betreuungsverein Stormarn e. V.

Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung


Müssen wir nicht vorsorgen für den Fall, dass wir selbst nicht mehr bestimmen können, was wir eigentlich möchten? Diese Frage sollten sich nicht nur Seniorinnen und Senioren stellen. 

Krankheit, ein Unfall ... plötzlich können wir völlig hilflos sein und andere müssen bestimmen, was für uns gut ist. Und wenn wir dann nichts schriftlich festgelegt haben, muss das Betreuungsgericht für uns tätig werden.

 

Es bestimmt eine Person, die für uns entscheidet: 

– in der Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit
– über den Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
– in Behördenangelegenheiten
– in der Vermögenssorge
– für den Post- und Fernmeldeverkehr
– bei der Vertretung vor Gericht und als Betreuer.

 

Nicht der Ehepartner oder die Kinder sind dafür zuständig, wie wir das als selbstverständlich annehmen. Nur eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungs- oder eine Patientenverfügung schaffen dazu die Klarheit und geben vor, was nach unserem Willen für den Fall der Fälle (den wir alle nicht wünschen) geschehen soll.

Zu diesem wichtigen Thema erhalten die Ammersbeker Bürger eine kostenlose Beratung und Unterlagen beim Betreuungsverein Stormarn e. V.

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter:

Tel.: 04102/677 69 45
E-Mail: betreuungsverein@btv-od.de

www.betreuungsverein-od.de

 

Betreuungsverein Stormarn e. V.
An der Strusbek 32 b
22926 Ahrensburg
Tel.: 04102/677 69 45
Fax: 0261/2016182371