Am 01.08.2013 wird bundesweit das Betreuungsgeld eingeführt. Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine Leistung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege) in Anspruch nehmen. Es wird in der Regel ab dem 15. Lebensmonat des Kindes gezahlt und beträgt im ersten Jahr nach seiner Einführung monatlich 100 Euro für jedes anspruchsberechtigte Kind.
In Schleswig-Holstein sind für die Antragsbearbeitung die Dienststellen des Landes-amtes für soziale Dienste in Heide, Kiel, Lübeck und Schleswig zuständig. Anträge sowie die detaillierten Anspruchsvoraussetzungen sind unter www.schleswig-holstein.de/LASD abrufbar.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre:
Die Bürgerbroschüre der Gemeinde Ammersbek bietet neben vielen nützlichen Informationen auch interessante Artikel rund um das Ammersbeker Gemeindeleben. Sie haben hier die Möglichkeit, eine Onlinefassung zu lesen.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte.
Energiemonitor:
Der EnergieMonitor zeigt unsere aktuelle Energieversorgungssituation in der Gemeinde Ammersbek: Er macht sichtbar, zu welchen Zeiten Strom aus dem Netz bezogen wird und wann – aufgrund von lokaler Überproduktion und Einspeisung ins Netz – Einnahmen erzielt werden können. Hiermit wollen die Diskussion zur gemeinsamen Entwicklung unserer Energieversorgung vor Ort fördern.
Ihr persönlicher EnergieMonitor:
https://sh-netz.energiemonitor.de/ammersbekMit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) und weiterer untergesetzliche Regelwerke z.B. Berechnungsverfahren. Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden.
Die wesentlichen Ziele der Umgebungslärmrichtlinie sind:
- Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und
- Verminderung und Vorbeugung durch Lärmaktionspläne.
Die von Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein erstellte Lärmkartierung finden Sie im Digitalen Atlas Nord – Geoportal Umgebungslärm unter: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/
Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung in der 4. Runde wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung in der Sitzung am 18.03.2025 für weitere fünf Jahre fortgeschrieben.
Der Lärmaktionsplan der ersten Stufe für die Gemeinde Ammersbek wurde erstmalig am 08.12.2009 von der Gemeindevertretung beschlossen und wird alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben.
Ältere Fassungen des Lärmaktionsplans:
Die Erstattung der Sielbenutzungsgebühren für das im Garten verbrauchte Wasser erfolgte in den vergangenen Jahren durch die Gemeinde Ammersbek.
Ab der Abrechnungsperiode 2017 erfolgt die Erstattung der Gebühren von Abwasser, welches nicht in das gemeindliche Sielnetz eingeleitet wird, dann im Rahmen der Wasser- und Abwasserabrechnung durch die Hamburger Wasserwerke GmbH.
Zukünftig ist weiterhin zu beachten, dass die Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlagen gelangt sind, auf Antrag abgesetzt werden. Diese Wassermengen sind durch geeichte, frostsichere und festeingebaute Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige durch einen Fachbetrieb auf seine Kosten einbauen (installieren) sowie verplomben lassen muss und auf seine Kosten zu betreiben und zu unterhalten hat. Als Nachweis für einen ordnungsgemäßen Einbau durch einen Fachbetrieb ist ein Antrag bei der Gemeinde Ammersbek einzureichen.
Weiter möchten wir Sie hiermit informieren, dass es ab dem 01.01.2015 gesetzlich vorgeschrieben ist, die Zähler, die der Abrechnung dienen, dem Eichamt innerhalb von 6 Wochen nach Einbau, zu melden (Verwenderanzeige gemäß §32 MessEG).
Dies können Sie unter:
www.eichamt.deper Post: Eichdirektion Nord, Dienststelle Kiel, Düppelstraße 63, 24105 Kiel oder
per Fax: 0431 / 988-4486 melden.
Bei nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitiger Anmeldung, kann Ihnen ein Bußgeld vom Eichamt auferlegt werden.
Steuernummer:
finden Sie auf Ihrem bisherigen Einheitswertbescheid bzw. auf dem (kommenden) Schreiben des Finanzamtes zur Grundsteuerreform. Das Format lautet z. B. 12/345/67890
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Erklärung auf elektronischem Weg abzugeben, können Sie sich zu den Öffnungszeiten die nötigen Formulare im Rathaus abholen. (kein Versand oder Beratung im Rathaus möglich)
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline des Finanzamtes: 04531/507-900
Steuererklärung Grundsteuerwert Online- zur Eingabe müssen Sie sich vorab bei ELSTER registrieren.
- Geodaten-Portal für Grundstücke in einem B-Plan-Gebiet
falls keine Unterlagen vorliegen:
Bodenrichtwerte Grundsteuerportaloder über Bodenrichtwerte Kreis Stormarn (Gemeinde Ammersbek ab Seite 24):
Kotentfernung
Mit dem Entschluss, sich einen Hund anzuschaffen, gewinnt man nicht nur einen treuen Begleiter, sondern übernimmt auch Verantwortung für den vierbeinigen Freund, aber auch für das Umfeld.
Immer wieder gibt es Reklamationen von Mitbürgern, die sich über Hundekot auf Gehsteigen, Gehwegen oder in Parkanlagen beschweren. Manche Mitbürger äußern auch ihre Angst vor freilaufenden Hunden. Wir müssen diese Meldungen ernst nehmen und respektieren. „Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Freiheit des Nächsten eingeschränkt wird“ – diese Aussage ist dort von Bedeutung, wo viele Menschen zusammenleben und beispielsweise Naherholungsgebiete gemeinsam nutzen. Niemand – auch kein Hundebesitzer – freut sich über Hundekot auf Gehwegen. Herumtollende Kinder, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer tappen oder fahren in diese „Fallen“ – dabei müsste das alles nicht sein. Zudem ist es ein großer Ärger für Anwohner, die den Gehweg sauber halten müssen.
Für ein Tier zu sorgen ist eine schöne, aber auch verantwortungsvolle Aufgabe. Vieles, was in die Pflege investiert wird, erhält man über einen treuen Hundeblick zurück.
Mach’s weg!
Gemeinsam für ein sauberes Ammersbek. Wie jeder weiß, gehen Hunde nicht aufs Klo, sondern erleichtern sich irgendwo unterwegs. Deshalb muss aber noch lange nicht Hundekot auf Gehwegen, Grünstreifen oder an sonstigen Bereichen, die von anderen Menschen genutzt werden, herumliegen. Die Lösung ist, dass die Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners einsammeln. Nur so ist gewährleistet, dass tatsächlich niemand mehr in den Haufen hineintritt!
Wer seinen Hund ein großes Geschäft machen lässt, ohne es zu beseitigen, verhält sich anderen gegenüber verantwortungslos. Darüber hinaus begeht er aber auch eine Ordnungswidrigkeit, da Hundekot zum Abfall zählt und ordnungsbemäß zu beseitigen ist. Für jene, die nicht wissen, wie sie den Kot leicht und sauber entfernen können, haben wir nützliche Tipps zusammengestellt.
Wie mach ich’s weg?
Am besten funktioniert die Beseitigung mit Plastiksäckchen, die Sie im Handel als kleine Müll- oder Gefrierbeutel kaufen können. Ziehen Sie das Plastiksäckchen über die Hand und heben Sie den Hundekot auf! Stülpen Sie das Säckchen über – sie kommen dabei mit dem Hundekot nicht in Berührung! Verknoten Sie das Säckchen! Der Hundekot und sein Geruch sind nun gut und sicher verstaut.
Wer sich partout nicht vorstellen kann, den Kot seines Hundes mit einer Plastiktüte aufzunehmen, kann auch einen speziellen Greifer oder eine mitgeführte kleine Schaufel benutzen. Nähere Informationen hierzu gibt es im Fachhandel für Hundebedarf.
Und wohin mit dem vollen Beutel?
Gut verschlossen können Sie den Kot Ihres Hundes über den nächstgelegenen Abfalleimer entsorgen.
Noch ein Tipp!
Damit Sie den Plastiksack bei Ihrem nächsten Spaziergang nicht zu Hause vergessen, binden Sie ihn doch einfach um die Leine. Sie setzen damit auch ein Zeichen, dass sie verantwortungsvoll sind und die Hinterlassenschaft Ihres Lieblings keinem Spaziergänger, keinem Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer zumuten möchten.
Allgemeine Aufsichtspflicht
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Eine Hundehalterin oder ein Hundehalter darf einen Hund nur solchen Personen überlassen, die die Gewähr dafür bieten, den Hund sicher im Sinne des vorstehenden Satzes zu führen. Für das Halten und Führen gefährlicher Hunde gelten besondere Pflichten. Erwähnt sei hier die Erlaubnispflicht. Die Erlaubnis ist z.B. nur zu erteilen, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter das 18. Lebensjahr vollendet hat und die zum Halten des gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde besitzt. Einzelheiten können beim Bürgeramt unter der Telefonnummer 040/605 81-130 erfragt werden.
siehe auch:
Hier finden Sie eine Kurzübersicht der Betreuungseinrichtungen in Ammersbek.
Weitere Informationen zu den Kindertagesstätten oder zu Schulen finden hier:
Kitas & SchulenKreis Stormarn:
Kreis-Stormarn – KatastrophenschutzSchleswig-Holstein:
Bevölkerungsschutz in Schleswig-HolsteinBundesamt für Bevölkerungsschutz– und Katastrophenhilfe:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz– und Katastrophenhilfe:Hier finden Sie eine Zusammenfassung über Parkerleichterungen für Schwerbehinderte:
Der Personalausweis hat jetzt das Format einer Scheckkarte. Die Anwendungsmöglichkeiten und Eigenschaften Ausweises werden im Personalausweisportal des Bundesministeriums vorgestellt.
PersonalausweisportalIn der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.05.2024 wurde der städtebauliche Rahmenplan Bünningstedt/Steenhoop beschlossen. Zur Entwicklung des Ortsteils gemäß dem erarbeiteten städtebaulichen Konzept und der Umsetzung der sogenannten „Vorzugsvariante“ bedarf es einer Lösung für die Überschreitung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens. Eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung hierzu fand am 18.07.2024 statt.
Das Konzept „Zielsetzungen zur wohnbaulichen Entwicklung in der Gemeinde Ammersbek“ stellt eine Schwerpunktsetzung der wohnbaulichen Entwicklung in Ammersbek dar. Es beruht auf der seitens der Landesplanungsbehörde im Oktober 2023 aufgezeigten Umverteilungsmöglichkeit von Wohnbaukapazitäten innerhalb des Gemeindegebiets. Unter dem Leitgedanken „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ werden zwei Ziele formuliert, die als selbstauferlegtes Ziel weiterverfolgt werden sollen. Die „Zielsetzungen zur wohnbaulichen Entwicklung in der Gemeinde Ammersbek“ wurden am 01.10.2024 von der Gemeindevertretung beschlossen. Im Rahmen der Erarbeitung wurde eine Bevölkerungs-, Haushalts- und Neubaubedarfsprognose Gemeinde Ammersbek erstellt.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zur Verkehrssicherungspflicht von Bäumen finden Sie in unserer Kurzinfo:
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen unser Bauamt unter der Durchwahl 040/6 05 81-167 gerne zur Verfügung.
| Standort | Glas | Papier |
| Am Gutshof, Rathaus | X | X |
| An der Lottbek, VolksdorferWeg | X | X |
| Brennerkoppel ggü. Nr. 8 b, Parkstreifen | X | X |
| Bredenbeker Teich, Campingplatz | X | |
| Bültenbarg – Parkplatz, Richtung Volksd. Weg | X | X |
| Bünningstedter Feldweg | X | X |
| Diekskamp, Siedlung | X | X |
| Eschenweg, Beim Judenfriedhof | X | X |
| Georg-Sasse-Straße | X | X |
| Pappelweg | X | |
| Teichweg 20 + 22 | X | X |
| Schäferkoppel, Abbieger Timmerhorner Str. | X |