Informationen zum Betreuungsgeld

 

Am 01.08.2013 wird bundesweit das Betreuungsgeld eingeführt. Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine Leistung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege) in Anspruch nehmen. Es wird in der Regel ab dem 15. Lebensmonat des Kindes gezahlt und beträgt im ersten Jahr nach seiner Einführung monatlich 100 Euro für jedes anspruchsberechtigte Kind.

In Schleswig-Holstein sind für die Antragsbearbeitung die Dienststellen des Landes-amtes für soziale Dienste in Heide, Kiel, Lübeck und Schleswig zuständig. Anträge sowie die detaillierten Anspruchsvoraussetzungen sind unter www.schleswig-holstein.de/LASD abrufbar.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre.