Gleichstellungsbeauftragte

Gesetzliche Grundlage

Als erstes Bundesland wurde im April 1990 in Schleswig-Holstein eine rechtliche Verpflichtung zur Schaffung einer Gleichstellungsbeauftragten in allen Kreisen, Ämtern und Gemeinden mit eigener Verwaltung vom Landesgesetz vorgeschrieben.

Aus diesem Grunde wurde ich im März 1991 zur ersten ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Ammersbek gewählt.

Aufgaben

Meine Aufgaben sind in der Hauptsatzung der Gemeinde Ammersbek definiert. Danach soll ich auf den Abbau struktureller Benachteiligungen von Frauen hinwirken und die Chancengleichheit von Frauen und Männern fördern.

Meine Aufgabe ist es, frauenspezifische Belange in die Arbeit der Gemeindeverwaltung einzubringen. Ich prüfe die Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen und arbeite an Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen vor Ort mit.

Beratungsangebot

Ich biete nach telefonischer Absprache Sprechstunden an und berate hilfesuchende Frauen.

Ich bin telefonisch unter der Nummer 040 / 6 05 03 23 oder in dringenden Fällen unter 0160/8 17 01 26 zu erreichen.

Ihre Irmela Mäuser

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