Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kinderpflege besagt, dass die Standortgemeinden zum Zwecke der Evaluation eine Überleitungsbilanz zu erstellen haben. Für die Gemeinde Ammersbek wurde die Bilanz am 28.06.2021 erstellt und dem Ministerium zur Prüfung übermittelt. weiter zum Prüfungsergebnis
