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Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Schleswig-Holstein

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur / Postfach 71 51 /24171 Kiel, informiert mit Datum vom 30.11.2022:

Bis zum Erreichen der weitestgehenden Erfüllung in Schleswig-Holstein des Erlasses vom 02. Juni 2020 wird die flächendeckende Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone III B aufgrund der Priorsierung ausgesetzt.

Das heißt für das Einzugsgebiet der Gemeinde Ammersbek und häusliches Schmutzwasser, dass bis zum 31.12.2025 keine behördliche Kontrolle oder Vorlage von Dichtigskeitsprüfungen durchgeführt wird. Selbstverständlich müssen private Grundstücksentwässerungen unabhängig einer Kontrolle der Behörde dicht sein und es darf kein Schmutzwasser ins Grundwasser gelangen. Ein neuer Vorlagetermin ist nicht bekannt.

Grundstücksentwässerungsanlagen müssen wie alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (§ 60 Abs. 1). Im Oktober 2010 wurde per Bekanntmachung durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“ mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik eingeführt. Diese DIN ist somit mit den Änderungen und Ergänzungen ab sofort bei Betrieb und Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen anzuwenden. Das bedeutet, dass alle Grundstückseigentümer, die häusliches Abwasser ableiten und deren Grundstück sich außerhalb von Wasserschutzgebieten befindet, in der Regel bis 31.12.2025 einen Dichtheitsnachweis über die im Erdreich verlegten Schmutzwasserleitungen erbringen müssen bzw. diesen vorzuhalten haben. Dieser Nachweis kann entweder über eine optische Inspektion mittels Kanalfernsehanlage oder über eine Prüfung mit Wasser oder Luft erfolgen.

Alle wichtigen Informationen zur Umsetzung in der Gemeinde Ammersbek, erhalten Sie in unserem FlyerVorlesen oder über  Herrn Schulze, Sachgebiet Tiefbau unter der Telefonnummer 040 / 605 81 -166.
Weitere Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen erhalten Sie auch auf der folgenden Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:
Durchführungshinweise zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30

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